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	<title>Baugewerksinnung Stadt Köln und Rhein-Erft-Kreis</title>
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		<title>Ab 01. Mai gilt neues Tariftreue- und Vergabegesetz NRW</title>
		<link>http://bauinnung-koeln.de/ab-01-mai-gilt-neues-tariftreue-und-vergabegesetz-nrw/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 12:39:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bauinnung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum 1. Mai 2012 tritt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW (TVgG-NRW) in Kraft. Mit diesem neuen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: small;">Zum 1. Mai 2012 tritt das <a href="http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/Tariftreue-_und_Vergabegesetz_des_Landes_NRW_-_Wirtschaft/TVgG-NRW.pdf">Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW (TVgG-NRW)</a> in Kraft.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Mit diesem neuen Gesetz  legt die Landesregierung Mindestanforderungen für öffentliche Aufträge fest, die einen fairen und transparenten Wettbewerb bei der Vergabe ermöglichen und Sozialverträglichkeit, Umweltschutz, Energieeffizienz sowie Qualität und Innovation sichern sollen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes bezieht sich auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- und Dienstleistungen in NRW i.S. von § 99 sowie auf alle öffentlichen Auftraggeber i.S. von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wozu auch die mehrheitlich kommunal beherrschten Unternehmen zählen, die bislang in NRW unterhalb der Schwellenwerte von der Anwendung des Vergaberechts ausgenommen waren.</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><br />
Für die in NRW anbietenden Unternehmen enthält das neue Tariftreue- und Vergabegesetz einige neue Anforderungen, mit denen diese sich frühzeitig beschäftigen sollten. Neben einer Verpflichtung zur Tariftreue und einer Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung eines Mindeststundenentgelts sollen zukünftig  bei der Auftragsvergabe zudem verstärkt bislang vergabefremde ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise die  umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen sowie die Beachtung von frauenfördernden Maßnahmen. </span></p>
<p><span style="font-size: small;">Unternehmen und Betriebe, die sich zukünftig um öffentliche Aufträge für Bau- und Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen ab einem Auftragswert in Höhe von 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer bewerben, müssen nachweisen, dass sie ihren Beschäf-tigten (auch geringfügig Beschäftigten) -mit Ausnahme der Auszubildenden- einen Mindestlohn von 8,62 Euro brutto zahlen. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen für Nachunternehmer der Bieter und auf Grund der ebenfalls verabschiedeten sog. „Equal-Pay-Regelung&#8221; auch  für Leiharbeiter verbindlich. Der Mindestlohn und die Equal-Pay-Regelung gelten allerdings lediglich für den Zeitraum während der Durchführung der Leistung und stellen damit keinen allgemeingültigen „NRW-Mindestlohn&#8221; dar. In den Bereichen, in denen hinsichtlich der Mindestlöhne günstigere allgemeinverbindliche Tarifverträge existieren, gehen diese dem vergabespezifischen Mindestlohn jedoch vor.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Zum Nachweis der geforderten Vorgaben und Belange müssen Bieter künftig schriftliche Eigenerklärungen abgeben.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Zur Konkretisierung der Vorgaben wurden Verordnungsermächtigungen im Gesetz verankert. Bedingt durch die Auflösung des Landtages am 14.03.2012 kann das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zum Erlass der Rechtsverordnungen derzeit nicht durchgeführt werden. Daher wurden mit <a href="http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/Tariftreue-_und_Vergabegesetz_des_Landes_NRW_-_Wirtschaft/TVgG_-Uebergangserlass_Veroeffentlichung_18_04_2012_endg.pdf">Runderlass vom 17.04.2012</a> Übergangsregelungen zur Klarstellung und Konkretisierung der Vorgaben des TVgG-NRW festgelegt. Der Erlass stellt u. a. klar, dass die Vorgaben zur Frauen- und Familienförderung nicht vor Inkrafttreten einer Rechtsverordnung zu vollziehen sind. Zur Umsetzung der weiteren Vorgaben werden von den Behörden des Landes abhängig von der Leistungsart und vom Auftragswert im Vergabeverfahren Eigenerklärungen gefordert. In den durch  Runderlass aufgestellten Übergangsregelungen finden sich auch Muster für die notwendigen Verpflichtungserklärungen, die den öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung gestellt werden.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Zu den verbindlichen Eigenerklärungen gehören derzeit nur die  Eigenerklärung Tariftreue- und Mindestentlohnung sowie die  Eigenerklärung soziale Kriterien, die über die folgenden Links einsehbar sind:</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><a href="http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/Tariftreue-_und_Vergabegesetz_des_Landes_NRW_-_Wirtschaft/Verpflichtungserkl__rung_Tariftreue.pdf">Eigenerklärung Tariftreue- und Mindestentlohnung</a></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><a href="http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/Tariftreue-_und_Vergabegesetz_des_Landes_NRW_-_Wirtschaft/Eigenerkl__rung_soziale_Kriterien.pdf">Eigenerklärung soziale Kriterien</a></span></p>
<p><span style="font-size: small;">Die Nichtabgabe der geforderten Erklärungen führt zum Ausschluss im Vergabeverfahren. Bei Verstößen gegen die Mindestlohnregelung sind gegenüber den Unternehmen weitgehende Kontrollmaßnahmen und Sanktionen vorgesehen, wie etwa die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe, der Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Auftragsvergaben sowie die Zahlung von Bußgeldern.</span></p>
<p><span style="font-size: small;">Nähere Einzelheiten hierzu können den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW für die Auftragsdurchführung von Bau- und Dienstleistungen i. S. des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes unter folgenden Links entnommen werden:</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><a href="http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/Tariftreue-_und_Vergabegesetz_des_Landes_NRW_-_Wirtschaft/BVB_Bauleistungen.pdf">Besondere Vertragsbedingungen Bauleistungen</a></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><a href="http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/Tariftreue-_und_Vergabegesetz_des_Landes_NRW_-_Wirtschaft/BVB__Dienstleistungen.pdf">Besondere Vertragsbedingungen Dienstleistungen</a></span></p>
<p><span style="font-size: small;">Sobald  die noch zu erlassenden Rechtsverordnungen nach Etablierung der neuen Landesregierung u.a. zu den Verfahrensanforderungen zur Berücksichtigung der Frauenförderung in Kraft treten, werden wir auch im Rahmen unseres Newsletters weitergehende Informationen bringen.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Baugewerbe: Plattform für Unternehmerinnen ins Leben gerufen</title>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 12:27:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bauinnung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS]]></category>

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		<description><![CDATA[• Margit Dietz aus Hessen erste Sprecherin der Bauunternehmerinnen im ZDB Zum ersten Mal in der über 100jährigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<div><strong><span style="font-size: medium;"> </span></strong></div>
<div><span style="font-size: small;"> </span></div>
<div>• <strong>Margit Dietz aus Hessen erste Sprecherin der Bauunternehmerinnen im ZDB </strong></div>
<div><strong><br />
</strong></div>
<div><span style="font-family: TheSansOffice,TheSansOffice; font-size: small;"><span style="font-family: TheSansOffice,TheSansOffice; font-size: small;"> </span></span></div>
<div><span style="font-family: TheSansOffice,TheSansOffice; font-size: small;"><span style="font-family: TheSansOffice,TheSansOffice; font-size: small;"> </span></span></div>
<div>Zum ersten Mal in der über 100jährigen Geschichte des deutschen Baugewerbes erhalten Unternehmerinnen im Verband eine eigene Plattform. „Wir wollen mit dieser Initiative auch zeigen, welche hervorragenden unternehmerischen Perspektiven das deutsche Baugewerbe jungen Frauen bietet. Bereits jetzt hat das Baugewerbe &#8211; das gemeinhin als Männerdomäne gilt &#8211; auch viele hervorragende Unternehmerinnen in seinen Reihen.&#8221; Mit diesen Worten erläuterte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, die Beweggründe für diese neue Plattform innerhalb des größten deutschen Bauverbandes.</div>
<div>Sprecherin der Unternehmerinnen ist die 54jährige Margit Dietz aus Hessen. Die Diplom-Volkswirtin ist Geschäftsführerin der Jean-Bratengeier Bau GmbH in Dreieich bei Frank-furt/M. Sie ist damit Chefin von rund 200 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die überwiegend im Straßen- und Tiefbau tätig sind.</div>
<div>Margit Dietz erklärte zu ihren Zielen: „Wir wollen uns mind. zweimal im Jahr treffen und uns über die besondere Situation von Frauen auf dem Bau austauschen. Gleichzeitig wollen wir jungen Frauen den Rücken stärken, die vor der Entscheidung für eine Tätigkeit in der Bauwirtschaft stehen. Desweiteren wollen wir politische Fragen, die speziell uns Unternehmerinnen betreffen, mit Politikern und Politikerinnen diskutieren und kommentieren und uns darüber hinaus in die Verbandspolitik einmischen. Dabei geht es uns vor allem darum, die spezielle Wahrnehmung von Frauen in die Verbandsarbeit einzubringen. Denn die Erfahrung aus den Unternehmen zeigt, wie wichtig es ist, wenn beide, Männer wie Frauen, ihre spezifischen Anliegen in die Arbeit einbringen.&#8221;</div>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Baugewerbe: Schwarzbuch Bau 2012 vorgestellt!</title>
		<link>http://bauinnung-koeln.de/baugewerbe-schwarzbuch-bau-2012-vorgestellt/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 15:14:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bauinnung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS]]></category>

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		<description><![CDATA[Baugewerbe: Schwarzbuch Bau 2012 vorgestellt! „Trotz der überraschend positiven Konjunkturentwicklung im vergangenen Jahr haben wir viele offene Baustellen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Baugewerbe: Schwarzbuch Bau 2012 vorgestellt!<br />
„Trotz der überraschend positiven Konjunkturentwicklung im vergangenen Jahr haben wir viele offene Baustellen, die einer weiteren gedeihlichen Entwicklung unserer Branche und damit auch der deutschen Volkswirtschaft entgegenstehen. Diese haben wir in der aktuellen Fassung unseres Schwarzbuches Bau zusammengetragen.“ So der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, anlässlich der Frühjahrspressekonferenz seines Verbandes heute in Berlin.<br />
Loewenstein weiter: „Auch wenn wir ein Branchenverband sind, geht es uns nicht nur um partikulare Interessen, sondern auch um das Gemeinwohl. Eine Förderung des Wohnungsbaus bedeutet eben nicht nur vollere Auftragsbücher für die Bauunternehmen, sondern bedeutet vor allem moderne, barrierefreie und energetisch hochwertige Wohnungen für Mieter und Eigennutzer gleichermaßen. Gleichzeitig erhöhen sich die staatlichen Einnahmen aus der zurückfließenden Mehrwertsteuer, der Lohnsteuer und der Sozialabgaben.“<br />
Als Beispiel dafür nannte Loewenstein eine Studie des RWI Nordrhein-Westfalen: Der Bau von jährlich 2.300 zusätzlichen Wohnungen bedeutet  Investitionen von 530 Mio. Euro. Diese wiederum ziehen 5.400 zusätzliche Arbeitsplätze nach sich, wodurch die öffentlichen Haushalte um 350 Mio. Euro jährlich entlastet werden.<br />
Ein weiteres Beispiel für eine offene Baustelle, die nicht nur die Bauwirtschaft, sondern die gesamte Wirtschaft behindert, ist die energetische Gebäudesanierung: „Mit einer Sanierungsquote von 0,9 % liegen wir aber weit hinter dem geplanten Soll zurück. Mit einer Steigerung der Modernisierungsquote auf 2 % sind Mehrinvestitionen von bis zu 60 Mrd. Euro verbunden. Damit könnten 400.000 zusätzliche Arbeitsplätze in Handwerk und Industrie geschaffen werden. Das Lohnsteueraufkommen würde auf diese Weise um 3,2 Mrd. Euro, die Einnahmen bei der Sozialversicherung um 5,2 Mrd. jährlich erhöht werden.“ Erläuterte Loewenstein die Situation. Gerade angesichts dieses volkswirtschaftlichen Impetus ist es unverständlich, dass jährlich aufs Neue um die Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gepokert werde und dass die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung immer noch vom Bundesrat blockiert werde. Auch die aus der Verzögerung der Novellierung der EnEV 2012 resultierende Unsicherheit trage zur Investitionszurückhaltung bei.<br />
Weitere Beispiele für offene Baustellen sind die Soll-Besteuerung im Umsatzsteuerrecht sowie die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu den Wegeunfällen und dem Rentensystem. In beiden Fällen werden unserer Volkswirtschaft oder sogar dem Staat selbst aufgrund falscher politischer Weichenstellungen Mittel entzogen, die er dringend bräuchte. Im Bereich der Umsatzsteuer entgehen dem Staat jährlich 4,5 Mrd. Euro; die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung belasten die versicherten Bauunternehmen mit 200 Mio. Euro jährlich</p>
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		<item>
		<title>Baugewerbe: Unternehmen zuversichtlich in 2012 gestartet! Umsatzplus von 3,8 % erwartet!</title>
		<link>http://bauinnung-koeln.de/baugewerbe-unternehmen-zuversichtlich-in-2012-gestartet-umsatzplus-von-38-erwartet/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 15:06:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bauinnung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS]]></category>

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		<description><![CDATA[Baugewerbe: Unternehmen zuversichtlich in 2012 gestartet! Umsatzplus von 3,8 % erwartet! • Wohnungsbau: nahe plus 7 % &#124; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Baugewerbe: Unternehmen zuversichtlich in 2012 gestartet! Umsatzplus von 3,8 % erwartet!<br />
• Wohnungsbau: nahe plus 7 % | Wirtschaftsbau: plus 4 % | Öffentlicher Bau: schwarze Null<br />
• Beschäftigung bei 750.000 erwartet ( + 2,2 %)<br />
„Die Bauunternehmen verzeichnen insgesamt einen zuversichtlichen Start in das Baujahr 2012. Für den Umsatz im Bauhauptgewerbe rechnen wir mit 95,7 Mrd. Euro und somit mit einer Steigerung von 3,8 %. Die Umsatzsteigerung wird ähnlich wie in 2011 vor allem vom Wohnungsbau und vom Wirtschaftsbau geleistet. Wichtigster Unsicherheitsfaktor der Prognose bleibt die schwelende Finanz- und Eurokrise.“ So lautete die Kurzfassung der aktuellen Konjunkturprognose, die der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein heute in Berlin vorstellte.<br />
Mit der Umsatzsteigerung einher geht eine Zunahme von Arbeitsplätzen. Hier rechnet der Verband mit einem Plus von 2,2 %. Damit wären jahresdurchschnittlich 750.000 Menschen in den Bauunternehmen beschäftigt.<br />
Besonders der Wohnungsbau nimmt seine Dynamik aus 2011 mit, so zeigten die Bauge-nehmigungen im Dezember noch einmal eine deutliche Steigerung von über 40 %. Auch die Auftragsbestände und die Auftragseingänge weisen auf gute Geschäfte hin: Die Auftragsbestände lagen zum Ende des Jahres 2011 um knapp 20 % über dem vergleichbaren Vorjahresbestand. Die Auftragseingänge zeigen im laufenden Jahr gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten mit + 35 % im Januar und + 20 % im Februar weiterhin eine deutliche Dynamik. Die Umsätze stehen per Februar bei +12 %. „Für die kommenden Monate gehen wir davon aus, dass die skizzierten günstigen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau erhalten bleiben, seine Dynamik aber nachgibt. Daher rechnen wir damit, dass der Umsatz im Wohnungsbau um 6,7 % auf 33 Mrd. Euro steigen wird.“ So Loewenstein.<br />
Auch der Wirtschaftsbau zeigt weiter zunehmende Tendenz: Die Auftragsbestände standen zu Jahresbeginn 2012 sowohl im Hochbau als auch im Tiefbau über den Vorjahreswerten, insgesamt bei + 6 %. Die Umsätze liegen, trotz des Rückganges im Februar kumulativ um fast + 4 % über dem Vorjahreswert. Dieser Wert sollte im Jahresverlauf gehalten werden. Der Umsatz im Wirtschaftsbau würde damit 35 Mrd. Euro erreichen (+ 4,1 %).<br />
Allein der öffentliche Bau stagniert. Denn die Handlungsspielräume für ausgeweitete Investitionen sind angesichts der 2009 beschlossenen Schuldenbremse begrenzt. Die Nachfrage zeigt im Hochbau als auch im Tiefbau seit November bereits eine stetige Tendenz nach oben. Die Umsätze liegen nach den witterungsbedingten Ausfällen im Februar, die den schwergewichtigen Tiefbau mit -17 % getroffen haben, bei minus 7 % unter den Vergleichswerten des Vorjahres. Daher rechnen wir mit einer deutlichen Belebung ab März. Die eingegangenen Aufträge sollten darüber hinaus in den kommenden Monaten für ausreichend Auslastung sorgen. Diese positive Entwicklung im Auftragseingang führt zu einer Stabilisierung des Umsatzes im öffentlichen Bau bei 27,7 Mrd. Euro</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schlichtungsstelle Bau</title>
		<link>http://bauinnung-koeln.de/schlichtungsstelle-bau/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 09:36:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bauinnung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS]]></category>

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		<description><![CDATA[Schlichtungsstelle Bau Schnelle Lösung möglich Zwei bis drei Jahre Prozessdauer in der ersten Instanz sind in Bausachen keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schlichtungsstelle Bau</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Schnelle Lösung möglich</strong></p>
<p>Zwei bis drei Jahre Prozessdauer in der ersten Instanz sind in Bausachen keine Seltenheit. Bevor sich die Parteien zum ersten Mal vor dem Richter treffen, sind meist auch schon die ersten zehn Monate verstrichen. Es folgen Gutachten, Ortstermine und Gegengutachten. Und ob der Fall in der ersten Instanz auch tatsächlich endgültig entschieden wird? Wer weiß das schon. Das alles kostet Zeit und Geld. Beides ist kostbar und knapp. So ist die Idee entstanden, über die Gütegemeinschaft Bau eine Schlichtungsstelle einzurichten.</p>
<p>Die Idee ist denkbar einfach: Wenn es der Schlichtungsstelle gelingt, einen Streit etwa zwischen Handwerker und Bauherrn schnell zu schlichten, dann ist damit in aller Regeln zunächst einmal beiden Seiten geholfen. Frank Dierker, Frechener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist von dieser Idee überzeugt: „Ich bin sicher, dass wir mit der Schlichtungsstelle viele Dinge innerhalb von maximal sechs Monaten in den Griff bekommen.“ Gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft, Heribert Ropertz, hat Dierker das Konzept der ‚Schlichtungsstelle Bau&#8217; ausgearbeitet.</p>
<p>Verfahrens- und Kostenordnung sind inzwischen vom zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichtes in Köln offiziell anerkannt. Nur so, erklärt Rechtsanwalt Dierker, kann aus einem vor der Schlichtungsstelle getroffenen Vergleich auch vollstreckt werden.</p>
<p>Und: Die Schlichtungsvereinbarung wird künftig bei Innungsmitgliedern (die Schlichtungsstelle ist zuständig für den Rhein-Erft-Kreis sowie die Baugewerksinnungen Köln und Düsseldorf) Bestandteil des Bauvertrages. Das Verfahren ist vom Grundsatz her denkbar einfach. Auf Antrag einer der beiden beteiligten Parteien wird die Schlichtungsstelle aktiv. Vorsitzender ist der Frechener Fachanwalt Frank Dierker, sein Stellvertreter der Kölner Rechtsanwalt Harald Cossmann. Auch er verfügt über viele Jahre Erfahrung in Baurechts-Verfahren. Zudem wird das Gremium immer mit zwei Sachverständigen besetzt. Frank Dierker: „Wir bauen hier auf Experten aus der Praxis; das sind in aller Regel die von der Handwerkskammer bestellten Sachverständigen.“ Die Schlichtung funktioniert, wenn sich beide Parteien mit dem Ergebnis einverstanden erklären. Im Bereich der Kfz-Innung gibt es schon seit einigen Jahren positive Erfahrungen mit einer solchen Schlichtungsstelle: „Ein Großteil der Verfahren wird einvernehmlich abgeschlossen“, weiß Dierker und hält die „Chance auf eine schnelle Lösung“ für den größten Vorteil der Schlichtungsstelle. Denn eine schnelle Lösung spart meist viel Geld. Hinzu kommt, dass es für Baufirmen grundsätzlich keine Rechtsschutzversicherung gibt. Das Interesse an einer außergerichtlichen Lösung ist also groß. Selbst wenn es am Ende doch noch zu einer Klage mit folgendem Gerichtsverfahren kommen sollte, haben die Beteiligten nichts falsch gemacht. Frank Dierker: „Zumindest liegen schon einmal qualifizierte Fachgutachten vor, meist haben wir auch bereits weitere Maßnahmen der Beweissicherung, etwa Zeugenaussagen.“ Und noch einen großen Vorteil sieht der erfahrene Fachanwalt für die Innungsbetriebe: Liegt der Streitwert über 5.000 Euro ist sofort das Landgericht zuständig, und damit besteht für die Prozessbeteiligten die sogenannten „Anwaltspflicht“. Anders bei der Schlichtungsstelle: Hier kann sich jeder auch selbst vertreten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Presseinformation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft 01/2012</title>
		<link>http://bauinnung-koeln.de/presseinformation-der-bundesvereinigung-bauwirtschaft-012012/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 15:06:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bauinnung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS]]></category>

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		<description><![CDATA[Schneider: Förderung der energetischen Gebäudesanierung unerlässlich. - Keine Halbierung der KfW-Gebäudesanierung - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schneider: Förderung der energetischen Gebäudesanierung unerlässlich.<br />
- Keine Halbierung der KfW-Gebäudesanierung<br />
- Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich beschließen</p>
<p>&#8220;Wer A sagt, muss auch B sagen&#8221;, mit diesen Worten reagierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, zu dem Bericht, wonach in 2012 nur 0,8 Mrd. Euro für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm aus Mitteln des Energie- und Klimafonds zur Verfügung stehen.</p>
<p>Schneider weiter: &#8220;Wer A wie Abschaltung der Atomkraftwerke sagt, muss auch B sagen und sich klar zur energetischen Gebäudesanierung bekennen. Und das heißt für uns zwingend: 2 Mrd. Euro im Jahr wären eigentlich für die KfW-Förderung notwendig. Dennoch hat der Bundestag nur 1,5 Mrd. Euro beschlossen. Wenn diese, wie jetzt gerade bekannt geworden, nicht zur Verfügung stehen, weil der Energie- und Klimafonds nicht entsprechend gefüllt ist, dann muss die Politik die Mittel aus dem Bundeshaushalt an anderer Stelle nehmen oder innerhalb des Energie- und Klimafonds umschichten.&#8221;</p>
<p>Gleichermaßen enttäuscht ist die Bauwirtschaft vom Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. &#8220;Wir haben den Eindruck, dass die Länder zwar die Energiewende gefordert haben, den Preis dafür aber nicht bezahlen wollen.&#8221; So Schneider weiter. &#8220;Wir brauchen beides: die KfW-Förderung wie auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, damit die Energiewende gelingen kann. Denn die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.&#8221;</p>
<p>Regierung und Opposition, Bund und Länder haben mit ihrer Mischung aus Ankündigung und fehlender politischer Umsetzung Investoren und Hausbesitzer gleichermaßen verunsichert.</p>
<p>Die Anfragen bei der KfW nach Fördermitteln zur energetischen Sanierung sind 2011 um 60 % zurückgegangen. Dieses ist das Ergebnis der Hängepartie im Bundesrat. So wird eine jährliche Sanierungsquote von 2 % nicht erreicht werden.</p>
<p>&#8220;Ohne steuerliche Förderung wird die energetische Sanierung gerade im Mietwohnungsbau nicht vorangehen. Das bedeutet, dass Mieter über steigende Nebenkosten die Zeche für die Blockade im Vermittlungsausschuss zahlen müssen. So Schneider abschließend.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Baugewerbe: ICT-Richtlinie fördert unfairen Wettbewerb</title>
		<link>http://bauinnung-koeln.de/baugewerbe-ict-richtlinie-fordert-unfairen-wettbewerb/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 14:42:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bauinnung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS]]></category>

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		<description><![CDATA[Baugewerbe: ICT-Richtlinie fördert unfairen Wettbewerb - LIBE-Ausschuss im EP spricht sich gegen Branchenausnahme aus der Richtlinie für konzeninterne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Baugewerbe: ICT-Richtlinie fördert unfairen Wettbewerb<br />
- LIBE-Ausschuss im EP spricht sich gegen Branchenausnahme aus der Richtlinie für konzeninterne entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten aus.</p>
<p>Die gestrige Entscheidung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments, sich gegen die Herausnahme der Baubranche aus dem Anwendungsbereich der ICT-Richtlinie und gegen weitere Branchenausnahmen auszusprechen, unterstützt unfaire Wettbewerbsbedingungen und führt zu Lohndumping und nicht hinnehmbarem Lohnkostendruck in der deutschen Bauwirtschaft. &#8220;Der Richtlinienvorschlag öffnet unlauteren Betrieben Tor und Tür. Vom Prinzip, dass der Lohn der Baustelle gilt, und damit auch die Regelungen des Entsendegesetzes und der Mindestlohnbestimmungen, bleibt nicht mehr übrig. Unter dem davon ausgehenden unfairen Wettbewerb und der so entstehenden Diskriminierung würden insbesondere die auf dem deutschen Markt agierenden Bauunternehmen und ihre Beschäftigten leiden.&#8221; So die Erläuterung des Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein zu der heute bekannt gewordenen Ausschussentscheidung.</p>
<p>Die Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung (sog. ICT-Richtlinie) soll den Zugang für Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen einer konzerninternen Entsendung vereinfachen und deren Freizügigkeit innerhalb der EU erweitern. Dabei sollen nach Vorstellung der Europäischen Kommission vorrangig hochqualifizierte Berufe und Facharbeiter Ziel der Maßnahmen sein, allerdings wird die Begrifflichkeit der Richtlinie alsbald auch zu anderen und missbräuchlichen Interpretationen führen.</p>
<p>Um dem Missbrauch der Regelungen vorzubeugen hatten das deutsche Baugewerbe, die Bauindustrie und die IG Bau in einer gemeinsamen Stellungnahme die Herausnahme des Baugewerbes aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie gefordert. Bei einem ersten Votum im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments wurde daraufhin die Möglichkeit geschaffen, auf Anfrage der Tarifpartner einzelne Branchen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen.</p>
<p>Die Berichterstatter der zuständigen Ausschüsse im Europäischen Parlament werden jetzt mit den Vertretern des Europäischen Rats über den Richtlinienvorschlag im Rahmen des sogenannten Trilogverfahrens verhandeln.</p>
<p>&#8220;Im Interesse von mehr als 700.000 Beschäftigten appellieren wir an die Bundesregierung, im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass die Baubranche nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.&#8221; erklärte Loewenstein abschließend.</p>
<p>Presseinformation Zentralverband Deutsches Baugewerbe 006/2012 vom 27. Januar 2012</p>
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		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 09:12:02 +0000</pubDate>
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