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	<title>Baugewerksinnung Stadt Köln und Rhein-Erft-Kreis</title>
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		<title>Presseinformation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft 01/2012</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 15:06:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bauinnung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS]]></category>

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		<description><![CDATA[Schneider: Förderung der energetischen Gebäudesanierung unerlässlich. - Keine Halbierung der KfW-Gebäudesanierung - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schneider: Förderung der energetischen Gebäudesanierung unerlässlich.<br />
- Keine Halbierung der KfW-Gebäudesanierung<br />
- Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich beschließen</p>
<p>&#8220;Wer A sagt, muss auch B sagen&#8221;, mit diesen Worten reagierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, zu dem Bericht, wonach in 2012 nur 0,8 Mrd. Euro für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm aus Mitteln des Energie- und Klimafonds zur Verfügung stehen.</p>
<p>Schneider weiter: &#8220;Wer A wie Abschaltung der Atomkraftwerke sagt, muss auch B sagen und sich klar zur energetischen Gebäudesanierung bekennen. Und das heißt für uns zwingend: 2 Mrd. Euro im Jahr wären eigentlich für die KfW-Förderung notwendig. Dennoch hat der Bundestag nur 1,5 Mrd. Euro beschlossen. Wenn diese, wie jetzt gerade bekannt geworden, nicht zur Verfügung stehen, weil der Energie- und Klimafonds nicht entsprechend gefüllt ist, dann muss die Politik die Mittel aus dem Bundeshaushalt an anderer Stelle nehmen oder innerhalb des Energie- und Klimafonds umschichten.&#8221;</p>
<p>Gleichermaßen enttäuscht ist die Bauwirtschaft vom Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. &#8220;Wir haben den Eindruck, dass die Länder zwar die Energiewende gefordert haben, den Preis dafür aber nicht bezahlen wollen.&#8221; So Schneider weiter. &#8220;Wir brauchen beides: die KfW-Förderung wie auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, damit die Energiewende gelingen kann. Denn die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.&#8221;</p>
<p>Regierung und Opposition, Bund und Länder haben mit ihrer Mischung aus Ankündigung und fehlender politischer Umsetzung Investoren und Hausbesitzer gleichermaßen verunsichert.</p>
<p>Die Anfragen bei der KfW nach Fördermitteln zur energetischen Sanierung sind 2011 um 60 % zurückgegangen. Dieses ist das Ergebnis der Hängepartie im Bundesrat. So wird eine jährliche Sanierungsquote von 2 % nicht erreicht werden.</p>
<p>&#8220;Ohne steuerliche Förderung wird die energetische Sanierung gerade im Mietwohnungsbau nicht vorangehen. Das bedeutet, dass Mieter über steigende Nebenkosten die Zeche für die Blockade im Vermittlungsausschuss zahlen müssen. So Schneider abschließend.</p>
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		<title>Baugewerbe: ICT-Richtlinie fördert unfairen Wettbewerb</title>
		<link>http://bauinnung-koeln.de/baugewerbe-ict-richtlinie-fordert-unfairen-wettbewerb/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 14:42:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bauinnung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS]]></category>

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		<description><![CDATA[Baugewerbe: ICT-Richtlinie fördert unfairen Wettbewerb - LIBE-Ausschuss im EP spricht sich gegen Branchenausnahme aus der Richtlinie für konzeninterne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Baugewerbe: ICT-Richtlinie fördert unfairen Wettbewerb<br />
- LIBE-Ausschuss im EP spricht sich gegen Branchenausnahme aus der Richtlinie für konzeninterne entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten aus.</p>
<p>Die gestrige Entscheidung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments, sich gegen die Herausnahme der Baubranche aus dem Anwendungsbereich der ICT-Richtlinie und gegen weitere Branchenausnahmen auszusprechen, unterstützt unfaire Wettbewerbsbedingungen und führt zu Lohndumping und nicht hinnehmbarem Lohnkostendruck in der deutschen Bauwirtschaft. &#8220;Der Richtlinienvorschlag öffnet unlauteren Betrieben Tor und Tür. Vom Prinzip, dass der Lohn der Baustelle gilt, und damit auch die Regelungen des Entsendegesetzes und der Mindestlohnbestimmungen, bleibt nicht mehr übrig. Unter dem davon ausgehenden unfairen Wettbewerb und der so entstehenden Diskriminierung würden insbesondere die auf dem deutschen Markt agierenden Bauunternehmen und ihre Beschäftigten leiden.&#8221; So die Erläuterung des Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein zu der heute bekannt gewordenen Ausschussentscheidung.</p>
<p>Die Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung (sog. ICT-Richtlinie) soll den Zugang für Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen einer konzerninternen Entsendung vereinfachen und deren Freizügigkeit innerhalb der EU erweitern. Dabei sollen nach Vorstellung der Europäischen Kommission vorrangig hochqualifizierte Berufe und Facharbeiter Ziel der Maßnahmen sein, allerdings wird die Begrifflichkeit der Richtlinie alsbald auch zu anderen und missbräuchlichen Interpretationen führen.</p>
<p>Um dem Missbrauch der Regelungen vorzubeugen hatten das deutsche Baugewerbe, die Bauindustrie und die IG Bau in einer gemeinsamen Stellungnahme die Herausnahme des Baugewerbes aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie gefordert. Bei einem ersten Votum im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments wurde daraufhin die Möglichkeit geschaffen, auf Anfrage der Tarifpartner einzelne Branchen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen.</p>
<p>Die Berichterstatter der zuständigen Ausschüsse im Europäischen Parlament werden jetzt mit den Vertretern des Europäischen Rats über den Richtlinienvorschlag im Rahmen des sogenannten Trilogverfahrens verhandeln.</p>
<p>&#8220;Im Interesse von mehr als 700.000 Beschäftigten appellieren wir an die Bundesregierung, im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass die Baubranche nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.&#8221; erklärte Loewenstein abschließend.</p>
<p>Presseinformation Zentralverband Deutsches Baugewerbe 006/2012 vom 27. Januar 2012</p>
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		<title>Neu: Website für 1.500 EUR</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 09:12:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[NEWS]]></category>
		<category><![CDATA[Services]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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